(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Andrea Schorn, nachfolgend „Trainerin", und ihren Auftraggebern über die Durchführung von Trainings, Workshops, Seminaren, Vorträgen und vergleichbaren Dienstleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Trainerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der im Angebot oder Vertrag näher beschriebenen Trainings-, Workshop-, Seminar- oder Beratungsleistungen.
(2) Die Trainerin schuldet die vereinbarte Leistungserbringung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, persönlichen oder unternehmerischen Erfolg.
(3) Inhalte und Methoden werden von der Trainerin unter Berücksichtigung der vereinbarten Zielsetzung eigenverantwortlich gestaltet.
(1) Angebote der Trainerin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch schriftliche Auftragsbestätigung der Trainerin zustande.
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Honorare.
(2) Zusätzlich werden vereinbarte Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und sonstige Nebenkosten berechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Bei Präsenzveranstaltungen sorgt der Auftraggeber für geeignete Räumlichkeiten sowie die vereinbarte technische Ausstattung.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(1) Eine kostenfreie Stornierung ist bis 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin möglich.
(2) Bei Stornierung zwischen 29 und 15 Kalendertagen vor dem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
(3) Bei Stornierung innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem Termin werden 100 % des vereinbarten Honorars fällig.
(4) Nachweislich ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
(5) Die Parteien können einvernehmlich einen Ersatztermin vereinbaren.
(1) Kann die Trainerin aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Umständen einen Termin nicht wahrnehmen, wird sie den Auftraggeber unverzüglich informieren.
(2) Die Parteien werden sich bemühen, einen Ersatztermin zu vereinbaren.
(3) Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften ausgeschlossen.
(1) Die Trainerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern der Trainerin.
(1) Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Unterlagen, Konzepte, Präsentationen, Arbeitsblätter, Handouts, Methoden sowie sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung im eigenen Unternehmen.
(3) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder sonstige kommerzielle Nutzung der Unterlagen oder Inhalte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Trainerin.
(4) Die Anfertigung von Fotografien oder Videoaufnahmen von während des Trainings erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Flipcharts, Pinnwänden, Moderationskarten oder Whiteboards) ist für interne Dokumentationszwecke des Auftraggebers zulässig.
(5) Eine Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Nutzung zu Schulungszwecken außerhalb des eigenen Unternehmens oder sonstige weitergehende Verwendung von Fotografien, Videoaufnahmen oder Trainingsmaterialien bedarf der vorherigen Zustimmung der Trainerin.
(1) Sofern vereinbart, können Trainings, Workshops oder Seminare ganz oder teilweise als Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
(2) Die Trainerin wählt die für die Durchführung geeignete technische Plattform aus, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen auf Seiten der Teilnehmenden sicherzustellen, insbesondere eine stabile Internetverbindung sowie geeignete Hard- und Software.
(4) Kurzfristige technische Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs der Trainerin liegen, begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung der Vergütung.
(5) Die Parteien werden sich bei erheblichen technischen Problemen um eine angemessene Fortsetzung oder Nachholung der Veranstaltung bemühen.
(1) Bild-, Ton- oder Bildschirmaufzeichnungen von Online-Trainings, Workshops oder Seminaren durch den Auftraggeber oder Teilnehmende sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Trainerin zulässig.
(2) Eine erteilte Zustimmung kann von Bedingungen abhängig gemacht werden, insbesondere hinsichtlich Umfang, Verwendungszweck und Speicherdauer der Aufzeichnung.
(3) Die Trainerin ist berechtigt, die Zustimmung zu verweigern, sofern berechtigte Interessen, insbesondere urheberrechtliche, datenschutzrechtliche oder persönlichkeitsrechtliche Belange, entgegenstehen.
(4) Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist die Trainerin nicht verpflichtet, Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(1) Die Trainerin ist berechtigt, den Auftraggeber nach Durchführung des Auftrags als Referenz zu benennen.
(2) Hierbei dürfen Firmenname, Unternehmenslogo sowie eine allgemeine Beschreibung der erbrachten Leistung zu Zwecken der Eigenwerbung verwendet werden, insbesondere auf der Website, in Präsentationen, Angebotsunterlagen und sozialen Netzwerken.
(3) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen des Auftraggebers werden hierbei nicht offengelegt.
(4) Der Auftraggeber kann der Referenznennung jederzeit aus berechtigtem Interesse widersprechen. Bereits veröffentlichte Inhalte sind innerhalb angemessener Frist zu entfernen.
(1) Die Trainerin ist berechtigt, zur Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Dokumentation ihrer Leistungen digitale Hilfsmittel sowie KI-gestützte Anwendungen einzusetzen.
(2) Der Einsatz solcher Anwendungen erfolgt ausschließlich zur Unterstützung der Leistungserbringung und ersetzt nicht die fachliche Verantwortung, Prüfung und Bewertung durch die Trainerin.
(3) Sofern im Rahmen der Nutzung digitaler Hilfsmittel oder KI-gestützter Anwendungen Daten des Auftraggebers verarbeitet werden, erfolgt dies unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(4) Die Trainerin wird ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers keine vertraulichen Informationen, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers in externe Systeme eingeben, sofern dadurch eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgen könnte.
(5) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, der Trainerin solche Informationen als vertraulich zu kennzeichnen, deren besondere Geheimhaltungsbedürftigkeit für die Trainerin nicht ohne Weiteres erkennbar ist.
(6) Soweit der Auftraggeber den Einsatz bestimmter digitaler Hilfsmittel oder KI-gestützter Anwendungen ausschließen möchte, ist dies vor Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen. Die Parteien werden in diesem Fall gemeinsam eine geeignete alternative Vorgehensweise abstimmen.
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen beide Parteien, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die Dauer der Störung auszusetzen.
(2) Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Trainerin.
an.schorn
Schweppermannstr. 40
90408 Nürnberg
Andrea Schorn
Heilpraktikerin für Psychotherapie
systemische Coach
Trainerin
Tel +49 1577 35 99 306
Termine nach Vereinbarung - auch abends und am Wochenende
Hausbesuche auf Anfrage möglich.